
Unisex-Tarife in der PKV - Was bedeutet das für Sie ?
Am 1. März 2011 hat der EuGH
ein gerade in der Versicherungswirtschaft enorm bedeutendes Urteil zur
Kalkulation von Produkten nach geschlechtsspezifischen Merkmalen gesprochen.
Das Urteil des EuGH erklärt eine versicherungsspezifische Regelung der so
genannten Gender-Richtlinie für ungültig, die im Jahre 2004 von den
EU-Mitgliedsstaaten einstimmig verabschiedet und auch vom Europäischen
Parlament mit großer Mehrheit angenommen worden war. Nach der Entscheidung
entfällt mit Wirkung zum 21.12.2012
die Ausnahmeregelung, wonach eine risikogerechte Beitragskalkulation nach
Geschlechtsmerkmalen derzeit noch möglich ist. Tarifbeiträge von Frauen und
Männern werden sich tendenziell angleichen.
PKV kalkuliert in Teilen bereits
geschlechtsunabhängig.
Mit der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das im
Jahre 2006 in Kraft getreten ist, hat die private Krankenvollversicherung
bereits in Teilen geschlechtsunabhängig kalkuliert. Demnach werden die
Kosten für die Schwangerschaft auf Männer und Frauen gleichermaßen verteilt.
Nun müssen auch weitere Kosten, die zum Beispiel durch die höhere
Lebenserwartung der Frauen entstehen, auf beide Geschlechter verteilt
werden. Die konkreten Auswirkungen werden von der Ausgestaltung der
rechtlichen Umsetzung abhängen. Sie dürften auch je nach Tarif und Alter
unterschiedlich sein. In den meisten Fällen werden die Männer etwas mehr,
die Frauen hingegen weniger zahlen. Hierbei dürfte die Verteilung der im
einen Tarif versicherten Personen auf Männer bzw. Frauen eine Rolle spielen.
Da sich in den einzelnen Tarifen i. d. R. mehr Männer als Frauen befinden,
dürften sich die Zuschläge für die Männer überwiegend im Rahmen halten.
Ab 21.12.2012 erfolgt eine
grundlegende Neukalkulation aller PKV-Tarife
Mit der Umsetzung des Urteils am 21.12.2012 müssen alle privaten
Krankenversicherer Unisex-Tarife (mind.) für das Neugeschäft anbieten.
Spätestens zum 01.01.2013 ist also davon auszugehen, dass sämtliche heute
abschließbaren Tarife einer neuen Kalkulation unterworfen werden müssen
Sozialversicherungswerte 2011
- Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.500,- €
(Versicherungspflichtgrenze KV+PV) (4.125,- € mtl.)
- Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 44.550,- €
(3.712,50 € mtl.)
- Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.550,- € (PKV
Bestandsversicherte bis 2002) (3.712,50 € mtl.)
- Bezugsgröße West 30.660,- € (2.555,- € mtl.)
- Allgemeiner Beitragssatz GKV (14,6% + Sonderbeitrag
0,9%, ) 15,5 %
- Ermäßigter Beitragssatz (14,0% + Sonderbeitrag 0,9%)
14,9 %
- Beitragssatz Pflegepflichtversicherung 1,95 % / 2,2 %
Kinderlosenzuschlag +0,25%=2,20%
- Max. Arbeitgeberzuschuss zur PKV 271,01 €
- Max. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung: 50%
des Beitrages bis 40,84 €
- Höchstbeitrag freiw. vers. kinderloser Arbeitnehmer
657,11 € (ohne Zusatzbeitrag)
- Höchstbeitrag freiw. vers. kinderloser
Selbstständiger ohne KTG 634,84 €
- Mindestbeitrag kinderloser Selbstständiger ohne KTG
327,68 €
(14,9% + 2,2% von € 1.916,25)
- Freiwillig vers. Kinder und Studenten ab vollend. 30.
Lj. (€ 126,90+PV € 18,74) 145,64 €
- Studentenbeitrag KV (ab vollend. 25. Lj. bis 30. Lj.)
01 – 03/2011 55,55 €
ab 04/2011 64,77 €
- Studentenbeitrag PV (kinderlos) 01 – 03/2011 11,26 €
ab 04/2011 13,13 €
- max. tgl. Krankengeld brutto in der GKV (70% der BBG)
86,62 €
- max. Krankengeld Netto nach Abzug Sozialvers.
(Kinderlose 12,55%) (75,75 €)
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