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Private Krankenversicherung Vergleich
 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sie keinen oder nur geringen Einfluss auf das Leistungsspektrum. Hier werden die Leistungen vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziales für alle gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben. Dadurch sind ca. 95% aller gesetzlichen Leistungen identisch, nur bei etwa 5% der Leistungen haben die Krankenkassen freie Hand. In der Regel handelt es sich hier um weniger wichtige Bereiche (Bsp.: Bonusprogramme, Wahltarife, SB-Stufen oder Kulanzregelungen). Deshalb müssen Sie bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse  auch nicht so sehr auf das „Kleingedruckte“ achten.

Ganz anders dagegen ist es in der der privaten Krankenversicherung. Fehlt in Ihrem Tarif eine wichtige Leistung, bleiben Sie auf den Kosten sitzen oder können die notwendige Behandlung nicht vornehmen.

Grundlagen der privaten Krankenversicherung

Genauso ist es, wenn Sie in Ihrem Tarif bzw. dem Tarif zu grundeliegenden AVB(allgemeinen Versicherungsbedingungen) ungenügend dargestellte  Kriterien haben. Auf Kulanz dürfen Sie nicht hoffen. Viele Einsteigertarife, die vor allem mit einem günstigen Preis locken, haben erhebliche Leistungsdefizite. Fall Sie sich schon ein wenig mit der Thematik private Krankenversicherung (PKV) beschäftigt haben, werden Sie bemerkt haben, dass es enorme Preis- und Leistungsunterschiede gibt. Eine gute private Krankenversicherung findet man deshalb niemals über den Preis, sondern immer nur über die Leistungen.

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Darauf sollten Sie achten, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen!

Nachdem Sie sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entschieden und einen passenden Tarif am Markt gefunden haben, folgt die Antragstellung. Dabei gibt es doch erhebliche Unterschiede zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem.

Wenn Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen GKV wechseln möchten, müssen Sie nur einen Antrag stellen und Ihre aktuelle Krankenkasse fristgerecht kündigen. Sie müssen dabei nur die Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten berücksichtigen. Mehr müssen Sie derzeit nicht tun.

Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Zum einen müssen Sie freiwilliges Mitglied bei Ihrer Krankenkasse sein und zum anderen müssen Sie im Antrag mehrere Gesundheitsfragen beantworten. Denn im Gegensatz zur GKV prüft die private Krankenversicherung Ihren aktuellen Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss.

Sind Sie gesund wird Ihr Antrag ohne Einschränkungen angenommen, bestehen leichte Vorerkrankungen, kann es zu einem Risikozuschlag kommen. Bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann die private Krankenversicherung Ihren Antrag sogar ablehnen oder alternativ den Basistarif anbieten.

 

 
 
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